CELEX:32026H01158: Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2026 die es Österreich gestattet, auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates von der vom Rat festgelegten Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum abzuweichen (Aktivierung der nationalen Ausweichklausel)
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