25.01.2026: C-57/23: Speicherung biometrischer/genetischer Daten

Januar 28, 2026

CELEX:62023CA0057: Rechtssache C-57/23, Policejní prezidium [Speicherung biometrischer und genetischer Daten]: Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 20. November 2025 (Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyšší správní soud – Tschechische Republik) – JH/Policejní prezidium (Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr – Richtlinie [EU] 2016/680 – Art. 4 Abs. 1 Buchst. c und e – Minimierung der Datenverarbeitung – Begrenzung der Speicherung personenbezogener Daten – Art. 10 – Erhebung und Speicherung biometrischer und genetischer Daten – Unbedingte Erforderlichkeit – Art. 6 Buchst. a – Verpflichtung, zwischen den personenbezogenen Daten verschiedener Personenkategorien zu unterscheiden – Nationale Rechtsvorschriften, die die Erhebung biometrischer und genetischer Daten jeder Person vorsehen, die einer vorsätzlichen Straftat verdächtigt wird oder wegen der Begehung einer solchen Tat angeklagt ist – Art. 5 – Angemessene Fristen für die Löschung oder die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten – Keine Höchstfrist für die Speicherung – Beurteilung der Notwendigkeit der Speicherung biometrischer und genetischer Daten durch die Polizei auf der Grundlage interner Vorschriften – Art. 8 Abs. 2 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung dieser Daten – Begriff Recht der Mitgliedstaaten – Möglichkeit, die nationale Rechtsprechung als Recht der Mitgliedstaaten einzustufen)
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